Ratgeber

NiSV einfach erklärt: Wer darf in Deutschland Laser-Haarentfernung anbieten?

Die NiSV regelt, wer Laser und IPL kosmetisch anwenden darf: Fachkunde mit Zertifikat, Aufklärung, Protokoll, Arztvorbehalt. Was das für Sie heißt.

Redaktion Lasern Haarentfernung5 Min. Lesezeit
Illustration: Paragrafenzeichen und Schutzschild zur NiSV

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 31.12.2022 braucht jede Person, die gewerblich Laser oder IPL zur Haarentfernung anwendet, eine Fachkunde.
  • Die Fachkunde wird durch eine Schulung mit Prüfung und ein Zertifikat für fünf Jahre nachgewiesen, oder ärztlich.
  • Vor der Behandlung ist eine Aufklärung mit Beratungsprotokoll Pflicht, das zehn Jahre aufbewahrt wird.
  • Tattooentfernung, Behandlung von Pigment- und Gefäßveränderungen und ablative Verfahren sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
  • Eine Altersgrenze für Kundinnen und Kunden enthält die NiSV nicht.
Inhaltsverzeichnis 8 Abschnitte
  1. Was die NiSV ist und für wen sie gilt
  2. Die Fachkunde: wer behandeln darf
  3. Was nur Ärztinnen und Ärzte dürfen
  4. Ihre Rechte vor der Behandlung
  5. So prüfen Sie einen Anbieter in 5 Fragen
  6. Wenn etwas schiefgeht
  7. Und in Österreich und der Schweiz?
  8. Häufige Fragen

Kurzantwort

In Deutschland darf Laser- oder IPL-Haarentfernung gewerblich nur anbieten, wer eine Fachkunde nach der NiSV nachweisen kann: über eine anerkannte Schulung mit Prüfung und ein Zertifikat, das fünf Jahre gilt, oder als approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt mit entsprechender Fortbildung. Vor jeder Behandlung ist eine Aufklärung mit Beratungsprotokoll Pflicht. Die Haarentfernung selbst ist nicht Ärzten vorbehalten.

Bis Ende 2022 durfte in Deutschland im Prinzip jeder einen Laser kaufen und Haare entfernen. Das hat sich mit der NiSV geändert. Für Sie als Kundin oder Kunde ist die Verordnung das wichtigste Werkzeug, um seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Hier steht, was sie verlangt, und wie Sie es überprüfen.

Was die NiSV ist und für wen sie gilt

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) gilt für Geräte, die zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich am Menschen eingesetzt werden. Dazu gehören:

  • Lasereinrichtungen der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B und 4,
  • intensive Lichtquellen wie IPL,
  • bestimmte Hochfrequenz-, Ultraschall-, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte.

Heimgeräte, die Sie selbst zu Hause verwenden, fallen nicht unter die NiSV, weil sie nicht gewerblich angewendet werden. Für sie gelten die Regeln der Produktsicherheit (IPL-Geräte im Vergleich).

Die Fachkunde: wer behandeln darf

Seit dem 31. Dezember 2022 muss der Betreiber sicherstellen, dass jede Person, die ein solches Gerät anwendet, über die erforderliche Fachkunde verfügt. Sie umfasst laut § 4 NiSV unter anderem Kenntnisse über die Strahlung und ihre Wirkungen, die Risiken, den Aufbau des Geräts sowie Anatomie, Physiologie und die Gründe, die eine Behandlung ausschließen.

WegNachweisGültigkeit
Schulung bei einem anerkannten Anbieter, mit PrüfungZertifikat einer akkreditierten Stelle5 Jahre, danach Aktualisierungsschulung und Prüfung
Ärztin oder Arzt mit Approbationentsprechende ärztliche Weiter- oder Fortbildungauf aktuellem Stand zu halten

Wichtig: Die Fachkunde gilt für die Person, die Sie behandelt, nicht für das Studio als Ganzes. Ein Zertifikat der Inhaberin nützt wenig, wenn eine ungeschulte Aushilfe den Laser bedient.

Was nur Ärztinnen und Ärzte dürfen

§ 5 Absatz 2 NiSV behält bestimmte Anwendungen mit Laser und intensivem Licht approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Fortbildung vor:

  • ablative Laseranwendungen und Anwendungen, bei denen die Oberhaut als Schutzbarriere verletzt wird,
  • die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen,
  • die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up,
  • Anwendungen, deren Wirkung nicht auf Haut und Hautanhangsgebilde beschränkt ist, etwa die Fettgewebereduktion.

Ihre Rechte vor der Behandlung

§ 3 NiSV verpflichtet den Betreiber, Sie vor der Anwendung zu beraten und aufzuklären, insbesondere über:

  1. die Anwendung und ihre Wirkungen,
  2. gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen,
  3. mögliche Alternativen und deren Risiken,
  4. den individuellen Behandlungsplan, einschließlich des verwendeten Geräts und der Gründe für die gewählten Einstellungen,
  5. die mögliche Notwendigkeit einer vorherigen fachärztlichen Abklärung.

Diese Beratung wird in einem Beratungsprotokoll dokumentiert, und Sie erklären auf dieser Grundlage Ihr Einverständnis. Protokoll und Einverständniserklärung muss der Betrieb zehn Jahre aufbewahren. Außerdem muss der Betrieb das Gerät spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen, mit Nachweis der Fachkunde, und das Gerät nach Herstellerangaben warten und dokumentieren.

So prüfen Sie einen Anbieter in 5 Fragen

FrageGute AntwortWarnsignal
„Haben Sie die NiSV-Fachkunde?“Zertifikat wird gezeigt, mit Name und Gültigkeit„Brauchen wir nicht“ oder ausweichend
„Wer behandelt mich?“eine namentlich genannte Person mit Fachkundewechselndes, ungeschultes Personal
„Bekomme ich ein Beratungsprotokoll?“ja, vor der ersten Behandlungdirekt loslegen ohne Aufklärung
„Welches Gerät nutzen Sie?“Hersteller, Modell, Wellenlängenur Fantasienamen
„Behandeln Sie auch Muttermale oder Tattoos?“„Das macht eine Ärztin“„Machen wir gleich mit“

Die vollständige Prüfliste mit 12 Punkten finden Sie in der Anbieter-Checkliste.

Wenn etwas schiefgeht

  • Gesundheit zuerst: Bei Blasen, Verbrennungen oder anhaltenden Flecken lassen Sie sich ärztlich untersuchen (Nebenwirkungen).
  • Beweise sichern: Fotos mit Datum, Rechnung, Beratungsprotokoll, Name der behandelnden Person.
  • Behörde informieren: Verstöße gegen die NiSV sind Ordnungswidrigkeiten. Zuständig sind die Landesbehörden für Arbeits- und Strahlenschutz, je nach Bundesland zum Beispiel die Gewerbeaufsicht.

Und in Österreich und der Schweiz?

Die NiSV gilt nur in Deutschland. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) mit eigenen Regeln. Das Bundesamt für Gesundheit rät dort, nach dem erforderlichen Sachkundenachweis der behandelnden Person zu fragen, und bietet eine Online-Suche nach Personen mit Sachkundenachweis an. Für Österreich gelten eigene Regeln. Vor einer Behandlung im Ausland lohnt sich ein Blick auf die dortigen Vorgaben.

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Häufige Fragen

Was ist die NiSV?

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Sie gilt für kosmetische und andere nichtmedizinische Anwendungen von Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall und ähnlichen Geräten, wenn sie gewerblich angeboten werden.

Darf eine Kosmetikerin Haare lasern?

Ja, wenn sie die Fachkunde nach NiSV nachweisen kann. Die Haarentfernung mit Laser oder IPL ist nicht Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Vorbehalten sind zum Beispiel die Tattooentfernung und die Behandlung von Pigment- oder Gefäßveränderungen.

Wie erkenne ich, ob ein Studio die Fachkunde hat?

Fragen Sie nach dem Fachkunde-Zertifikat der Person, die Sie behandelt. Es wird von einer akkreditierten Stelle ausgestellt und ist fünf Jahre gültig. Seriöse Anbieter zeigen es gern. Ärztinnen und Ärzte weisen die Fachkunde über ihre Weiter- oder Fortbildung nach.

Muss ich vor der Behandlung etwas unterschreiben?

Ja. Die NiSV verlangt eine Beratung und Aufklärung, die in einem Beratungsprotokoll festgehalten wird. Auf dieser Grundlage erklären Sie Ihr Einverständnis. Fehlt beides, ist das ein deutliches Warnsignal.

Wo kann ich mich beschweren, wenn ein Anbieter keine Fachkunde hat?

Bei der zuständigen Landesbehörde für Arbeits- und Strahlenschutz, je nach Bundesland zum Beispiel beim Gewerbeaufsichtsamt. Bei einem Schaden sichern Sie Fotos und Unterlagen und lassen sich ärztlich untersuchen.

Quellen

  1. NiSV: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung
  2. Gewerbeaufsicht Bayern: Merkblatt zur NiSV
  3. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Behandlungen mit Laser und IPL

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