Ratgeber

Laser-Haarentfernung über Tattoos, Muttermalen und Leberflecken

Darf über ein Tattoo oder Muttermal gelasert werden? Warum diese Stellen ausgespart werden, was mit Haaren auf Leberflecken passiert und was erlaubt ist.

Redaktion Lasern Haarentfernung5 Min. Lesezeit
Illustration: Hautausschnitt mit Muttermalen und Pigmentflecken

Das Wichtigste in Kürze

  • Über Tattoos wird nicht gelasert: Die Farbe nimmt die Energie auf, es drohen Verbrennungen und Veränderungen am Motiv.
  • Muttermale und Leberflecke werden abgedeckt oder ausgelassen, weil sonst Hautkrebs schwerer zu erkennen ist.
  • Haare, die aus einem Muttermal wachsen, kürzen Sie am besten mit einer Schere.
  • Auch Permanent-Make-up in der Behandlungszone ist tabu, etwa ein Lippenkonturstrich.
  • Pigmentveränderungen und Tattoos mit dem Laser entfernen dürfen in Deutschland nur Ärztinnen und Ärzte.
Inhaltsverzeichnis 6 Abschnitte
  1. Warum der Laser bei Farbe in der Haut aufpasst
  2. Tattoos: was beim Lasern passieren würde
  3. Muttermale und Leberflecke: warum sie tabu sind
  4. Haare, die aus einem Muttermal wachsen
  5. Sommersprossen und kleine Pigmentflecken
  6. Häufige Fragen

Kurzantwort

Über Tattoos, Permanent-Make-up, Muttermale und auffällige Leberflecke wird nicht gelasert. Die Stellen werden abgedeckt oder mit etwas Abstand ausgespart. Bei Tattoos drohen sonst Verbrennungen, bei Muttermalen eine erschwerte Hautkrebs-Diagnose. Die Haare auf diesen Stellen bleiben, lassen sich aber kürzen oder mit Elektroepilation entfernen.

Wer sich zum ersten Mal die Beine oder den Rücken lasern lässt, ist oft überrascht: Auf dem Tattoo am Knöchel oder rund um das Muttermal am Oberschenkel bleiben kleine Inseln mit Haaren stehen. Das ist kein Versehen, sondern Absicht. Und es gibt gute Gründe dafür.

Warum der Laser bei Farbe in der Haut aufpasst

Die Laser-Haarentfernung funktioniert, weil das Pigment im Haar das Licht aufnimmt und in Wärme umwandelt. Das Gerät kann aber nicht unterscheiden, woher das Pigment kommt. Es erhitzt alles, was dunkel genug ist: das Haar, gebräunte Haut, ein Muttermal oder eben Tattoofarbe.

So wirkt Laser-Haarentfernung Querschnitt der Haut: Ein Laserimpuls durchdringt die Oberhaut und wird vom Melanin im Haarfollikel aufgenommen, der sich erwärmt. Epidermis Dermis Laserimpuls Melanin erwärmt sich,die Haarwurzel wird geschwächt
Selektive Photothermolyse: Das Licht zielt auf das Pigment im Haarfollikel, die umliegende Haut wird durch Kühlung geschützt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beschreibt, dass die Laser-Tattooentfernung nach genau demselben Prinzip arbeitet, nur mit der Tätowierfarbe als Ziel. Für die Haarentfernung heißt das: Ein Laserimpuls auf ein Tattoo wirkt wie ein ungeplanter Versuch, es zu entfernen. Nur mit Einstellungen, die dafür nicht gedacht sind.

Tattoos: was beim Lasern passieren würde

Tattoofarbe sitzt dicht gepackt in der Lederhaut. Trifft sie ein Impuls, der für feine Haare eingestellt ist, kann sie sich stark erhitzen. Mögliche Folgen sind:

  • Schmerzen, deutlich stärker als auf unbehandelter Haut
  • Blasen und Verbrennungen auf dem Motiv
  • Veränderungen der Farbe, etwa Aufhellen, Verblassen oder Farbumschläge
  • Narben, die das Tattoo dauerhaft verändern

Deshalb wird das Tattoo mit einem Abstand von einigen Millimetern umfahren oder mit einem lichtundurchlässigen Material abgedeckt. Bei großflächigen Tattoos, etwa am ganzen Unterarm oder Unterschenkel, bleibt dann ein großer Teil der Zone unbehandelt. Klären Sie im Vorgespräch, ob und wie die Praxis das berechnet.

Seit Ende 2020 darf die Entfernung von Tattoos mit Laser in Deutschland nur noch ärztlich erfolgen. Das regelt die NiSV. Ein Studio, das nebenbei anbietet, ein Tattoo „gleich mit wegzulasern“, verstößt dagegen.

Und das Permanent-Make-up?

Permanent-Make-up ist nichts anderes als ein feines Tattoo. Beim Lasern im Gesicht ist das wichtig: Ein pigmentierter Lippenkonturstrich liegt direkt neben der Oberlippe. Die Kontur muss ausgespart werden, sonst kann sie sich verfärben. Augenbrauen werden ohnehin nicht gelasert, weil sie zu nah am Auge liegen. Mehr zur Oberlippe in Laser an der Oberlippe.

Muttermale und Leberflecke: warum sie tabu sind

Hier geht es weniger um eine Verbrennung als um Ihre Gesundheit. Das BfS warnt ausdrücklich: Muttermale und Leberflecke sollten nicht mit Laser oder IPL oberflächlich verändert oder entfernt werden, weil das die Diagnose von Hautkrebs erschweren oder verhindern kann. Beim schwarzen Hautkrebs ist eine frühe Diagnose aber entscheidend.

Das Problem: Ein Muttermal, das durch Laserhitze verändert wurde, sieht danach anders aus. Eine Hautärztin oder ein Hautarzt kann bei einer späteren Untersuchung schlechter beurteilen, ob es gutartig ist. Im ungünstigen Fall wird eine gefährliche Veränderung übersehen oder spät erkannt.

  1. Vor der ersten Sitzung: Haben Sie viele Muttermale oder einzelne auffällige, lassen Sie sie hautärztlich ansehen. Das empfiehlt auch das BfS.
  2. Während der Sitzung: Die Anwenderin markiert Muttermale mit einem weißen Stift oder deckt sie mit kleinen Pflastern ab.
  3. Nach der Serie: Beobachten Sie Ihre Haut weiter wie bisher. Die Hautkrebs-Früherkennung bleibt wichtig.

Die Behandlung von Pigmentveränderungen mit Laser ist nach der NiSV ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Wie Sie Studios erkennen, die sich daran halten, zeigt die 12-Punkte-Checkliste.

Haare, die aus einem Muttermal wachsen

Viele Muttermale haben ein oder mehrere kräftige Haare. Lasern ist hier keine Option. Was stattdessen geht:

  • Mit einer kleinen Schere kürzen. Das ist die schonendste Lösung und reizt das Muttermal nicht.
  • Zupfen gelegentlich ist möglich, kann die Stelle aber reizen. Bei Entzündungen lieber lassen.
  • Muttermal entfernen lassen. Stört es grundsätzlich, kann eine Hautärztin oder ein Hautarzt es herausschneiden und untersuchen lassen. Danach lässt sich die Haut ringsum normal behandeln.

Sommersprossen und kleine Pigmentflecken

Sommersprossen sind kein Grund, eine Zone auszulassen. Sie können sich nach der Behandlung vorübergehend dunkler zeigen. Wichtig ist, dass die Anwenderin die Energie an den Hauttyp anpasst, nicht an die einzelnen Flecken. Größere, unregelmäßige oder neu aufgetretene Flecken gehören dagegen vorher in hautärztliche Hände. Was nach dem Lasern mit Pigmenten passieren kann, beschreibt Pigmentflecken nach dem Lasern.

Weiterlesen: Ist Laser-Haarentfernung gefährlich? · Nebenwirkungen verstehen · Elektroepilation

Häufige Fragen

Kann man über ein Tattoo lasern lassen?

Nein. Die Tattoofarbe nimmt das Laserlicht auf und erhitzt sich stark. Das kann zu Verbrennungen, Blasen und Narben führen und das Motiv verändern. Das Tattoo wird abgedeckt oder mit etwas Abstand ausgespart. Die Haare darauf bleiben.

Wie entferne ich Haare auf einem Tattoo?

Rasieren, Trimmen und Waxing funktionieren auf einem verheilten Tattoo problemlos. Eine dauerhafte Methode ist die Elektroepilation, weil sie über eine feine Sonde direkt im Follikel arbeitet und nicht über Licht. Fragen Sie vorher, ob die Anwenderin Erfahrung mit tätowierter Haut hat.

Darf über Sommersprossen gelasert werden?

Sommersprossen sind harmlose Pigmentflecken und meist kein Grund, eine Zone auszulassen. Sie können sich nach der Behandlung kurz dunkler zeigen oder etwas heller werden. Vereinzelte größere oder unregelmäßige Flecken sollten Sie vorher hautärztlich ansehen lassen.

Kann ich mein Muttermal mit dem Laser gleich mit entfernen lassen?

Nicht im Rahmen einer Haarentfernung. Die Behandlung von Pigmentveränderungen mit Laser ist nach der NiSV Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Ein Muttermal, das stört, lässt sich hautärztlich untersuchen und gegebenenfalls herausschneiden. Danach kann das Gewebe untersucht werden.

Was passiert, wenn aus Versehen über ein Muttermal gelasert wurde?

Beobachten Sie die Stelle. Verändert sich das Muttermal in Größe, Farbe oder Form, juckt oder blutet es, gehen Sie zur Hautärztin oder zum Hautarzt und sagen Sie, dass es gelasert wurde.

Quellen

  1. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Dauerhafte Haarentfernung (Epilation)
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG, Schweiz): Behandlungen mit Laser und IPL
  3. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV)

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