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Laser-Vertrag kündigen: Widerruf, Vorauskasse und Ihre Rechte

Laservertrag bereut? Wann ein Widerruf möglich ist, wann Sie kündigen können, was mit Vorauszahlungen passiert und wie Sie vorgehen. Mit Musterschreiben.

Redaktion Lasern Haarentfernung5 Min. Lesezeit
Illustration: Vertrag und Kündigung bei der Laser-Haarentfernung

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Studio geschlossene Verträge haben in der Regel kein Widerrufsrecht.
  • Online, am Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen: 14 Tage Widerruf.
  • Ob Sie kündigen können, hängt von Vertrag und Einzelfall ab. Eine fristlose Kündigung braucht meist einen wichtigen Grund.
  • Nach einer fristlosen Kündigung sind Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich zurückzuerstatten.
  • Die Verbraucherzentrale berät und gibt eine erste rechtliche Einschätzung.
Inhaltsverzeichnis 9 Abschnitte
  1. Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?
  2. Widerruf: nur bei bestimmten Verträgen
  3. Kündigung: was das Gesetz vorsieht
  4. Was mit Ihrer Vorauszahlung passiert
  5. Wenn die Raten finanziert sind
  6. So gehen Sie Schritt für Schritt vor
  7. Musterschreiben
  8. Vorbeugen ist besser
  9. Häufige Fragen

Kurzantwort

Haben Sie den Vertrag im Studio unterschrieben, gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht. Bei Verträgen online, am Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume haben Sie 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Ob Sie später kündigen können, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Nach einer fristlosen Kündigung sind Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich zurückzuerstatten. Lassen Sie sich im Zweifel von der Verbraucherzentrale beraten.

Die Verbraucherzentrale berichtet von vielen Menschen, die einen Vertrag zur dauerhaften Haarentfernung bereuen: weil sie unter Druck unterschrieben haben, weil die Raten zu hoch sind, weil Termine ausfallen oder die Behandlung Verletzungen verursacht hat. Diese Seite erklärt die rechtlichen Grundlagen verständlich. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

SituationMöglicher WegFrist
online, per Telefon oder an der Haustür abgeschlossenWiderruf14 Tage, bei fehlender Belehrung länger
im Studio abgeschlossen, einfach bereutKündigung oder Abbruch nach den Vertragsregeln, sonst Verhandlunglaut Vertrag
Behandlungsfehler, Verletzungfristlose Kündigung aus wichtigem Grund, ggf. Schadensersatzzügig nach Kenntnis
Termine fallen dauerhaft ausFrist setzen, danach Kündigung prüfen lassenangemessene Frist
über Kosten oder Wirkung getäuschtAnfechtung prüfen lassenNachweis der Täuschung nötig
Abo mit automatischer VerlängerungKündigung nach Ablauf der Erstlaufzeithöchstens ein Monat

Widerruf: nur bei bestimmten Verträgen

Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, und bei Fernabsatzverträgen, also etwa online, per E-Mail oder am Telefon. Die Frist beträgt 14 Tage. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sie sich.

Für Verträge, die Sie im Studio nach einem Beratungsgespräch unterschreiben, gibt es dagegen in der Regel kein Widerrufsrecht. Darauf weist die Verbraucherzentrale ausdrücklich hin. Umso wichtiger ist es, die Unterlagen vorher in Ruhe zu lesen (Pakete und Flatrates prüfen).

Kündigung: was das Gesetz vorsieht

Laserbehandlungen werden meist als Dienstvertrag eingeordnet. Daraus ergeben sich drei Wege:

  1. Kündigung nach Vertrag: Viele Verträge regeln selbst, wann und wie Sie aussteigen können. Lesen Sie die AGB genau, dort stehen oft Sonderkündigungsrechte und Gebühren.
  2. Kündigung bei besonderem Vertrauen (§ 627 BGB): Dieses Recht erlaubt die Kündigung jederzeit bei „Diensten höherer Art“. Ob kosmetische Haarentfernung dazugehört, ist umstritten. Gerichte haben es in Einzelfällen verneint. Verlassen Sie sich nicht darauf.
  3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB): möglich, wenn Ihnen die Fortsetzung nicht zuzumuten ist, etwa nach einer Verletzung durch einen Behandlungsfehler oder wenn der Anbieter wiederholt keine Termine anbietet. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Was mit Ihrer Vorauszahlung passiert

§ 628 BGB regelt die Abrechnung nach einer fristlosen Kündigung:

  • Der Anbieter darf einen Teil der Vergütung behalten, der seinen bisherigen Leistungen entspricht.
  • Hat er gekündigt, ohne dass Sie Anlass gegeben haben, oder hat er die Kündigung durch eigenes vertragswidriges Verhalten veranlasst, entfällt sein Anspruch, soweit seine Leistungen für Sie wertlos sind.
  • Vergütung, die Sie im Voraus für spätere Leistungen gezahlt haben, muss er zurückerstatten.
  • Wurde die Kündigung durch sein vertragswidriges Verhalten veranlasst, schuldet er Ihnen außerdem Schadensersatz.

Wenn die Raten finanziert sind

Viele Studios bieten eine Ratenzahlung über eine Bank an. Dann haben Sie zwei Verträge: den Behandlungsvertrag mit dem Studio und einen Kreditvertrag mit der Bank. Für Verbraucherkredite gelten eigene Regeln, unter anderem ein eigenes Widerrufsrecht. Stellen Sie die Zahlungen nicht einfach ein, sondern lassen Sie sich beraten, wie die beiden Verträge zusammenhängen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Unterlagen sammeln: Vertrag, AGB, Rechnungen, Zahlungsbelege, Terminbestätigungen, Beratungsprotokoll nach NiSV, Fotos.
  2. Vertrag lesen: Was steht zu Kündigung, Abbruch, Rückerstattung und Gebühren?
  3. Schriftlich handeln: Widerruf oder Kündigung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, mit Datum und Begründung.
  4. Abrechnung verlangen: eine Aufstellung über erbrachte Sitzungen und den zu erstattenden Betrag.
  5. Beratung holen: Die Verbraucherzentrale gibt eine erste rechtliche Einschätzung. Für die Durchsetzung brauchen Sie gegebenenfalls eine Anwältin oder einen Anwalt.

Musterschreiben

Das Muster ist eine Formulierungshilfe und muss an Ihren Fall angepasst werden. Bei Verletzungen oder hohen Beträgen lassen Sie das Schreiben vorher prüfen.

Vorbeugen ist besser

Die beste Kündigung ist die, die Sie nicht brauchen: Probebehandlung zuerst, klein anfangen, Unterlagen mit nach Hause nehmen und die richtigen Fragen stellen. Dabei helfen die 15 Fragen fürs Beratungsgespräch und die Anbieter-Checkliste. Ihre Rechte bei Beratung und Dokumentation nach der NiSV finden Sie in NiSV einfach erklärt.

Weiterlesen: Pakete und Flatrates · Nebenwirkungen · Kosten im Überblick

Passend dazu: Nach einer Verbrennung

Häufige Fragen

Kann ich einen Laservertrag widerrufen?

Nur, wenn er außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen wurde, zum Beispiel online oder am Telefon. Dann haben Sie 14 Tage Zeit. Für Verträge, die Sie im Studio nach einem Beratungsgespräch unterschrieben haben, gibt es laut Verbraucherzentrale in der Regel kein Widerrufsrecht.

Kann ich einen Laservertrag jederzeit kündigen?

Nicht automatisch. Viele Verträge regeln Kündigung oder Abbruch selbst. Ein gesetzliches Recht zur jederzeitigen Kündigung bei besonderem Vertrauen (§ 627 BGB) haben Gerichte bei kosmetischer Haarentfernung teils verneint. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich, etwa nach schweren Behandlungsfehlern.

Bekomme ich mein Geld für nicht genutzte Sitzungen zurück?

Wird der Vertrag fristlos gekündigt, muss der Anbieter im Voraus bezahlte Vergütung für die Zeit danach grundsätzlich zurückerstatten (§ 628 BGB). Er darf einen Anteil für bereits erbrachte Leistungen behalten. Wie viel genau, hängt vom Einzelfall ab.

Was tun, wenn ich bei der Behandlung verletzt wurde?

Gesundheit zuerst: ärztlich untersuchen lassen, Fotos machen, Unterlagen sichern. Dann den Anbieter schriftlich informieren. Ein Behandlungsfehler kann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein und Schadensersatzansprüche begründen. Lassen Sie sich beraten.

Das Studio sagt ständig Termine ab. Was kann ich tun?

Setzen Sie schriftlich eine angemessene Frist, um Termine anzubieten. Laut Verbraucherzentrale muss bei verschobenen oder nicht erbrachten Leistungen im Einzelfall geprüft werden, ob der Vertrag beendet werden kann.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Dauerhafte Haarentfernung, Vorsicht vor teuren Verträgen (Stand 11/2025)
  2. BGB § 312g: Widerrufsrecht
  3. BGB § 626: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  4. BGB § 627: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
  5. BGB § 628: Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
  6. BGB § 309: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

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