Das Wichtigste in Kürze
- Nicht behandelt werden gebräunte Haut, Sonnenbrand, offene Wunden, Entzündungen und auffällige Muttermale.
- In der Schwangerschaft wird aus Vorsicht pausiert, weil es keine Studien gibt.
- Abklären sollten Sie lichtempfindlich machende Medikamente, Herpes, Keloide und Hauterkrankungen.
- Johanniskraut nennt das Bundesamt für Strahlenschutz ausdrücklich als Risikofaktor.
- Wer nicht nach Medikamenten, Hauttyp und Vorerkrankungen fragt, arbeitet nicht sorgfältig.
Inhaltsverzeichnis 5 Abschnitte
Kurzantwort
Gelasert wird nicht auf gebräunter oder verbrannter Haut, auf Wunden, Entzündungen und auffälligen Muttermalen und in der Schwangerschaft. Bei lichtempfindlich machenden Medikamenten, Herpes, Neigung zu Keloiden, Vitiligo oder Epilepsie ist eine Behandlung oft möglich, muss aber vorher abgeklärt werden. Alles, was Ihre Haut oder Gesundheit betrifft, gehört ins Vorgespräch.
Im Vorgespräch für eine Laser-Haarentfernung bekommen Sie meist einen Fragebogen. Manche füllen ihn schnell aus und lassen Dinge weg, die ihnen unwichtig erscheinen: das Antibiotikum von letzter Woche, den Tee aus Johanniskraut, den Lippenherpes, der zweimal im Jahr kommt. Genau diese Details können aber entscheiden, ob die Behandlung glatt läuft oder mit einer Verbrennung endet.
Drei Stufen: Nein, später, abklären
Fachleute sprechen von Kontraindikationen, wenn eine Behandlung nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden sollte. Für die Praxis hilft eine einfache Einteilung:
| Stufe | Beispiele | Was das heißt |
|---|---|---|
| Nicht an dieser Stelle | auffällige Muttermale, Hautkrebs, Tattoos, Schleimhäute | Stelle wird ausgespart oder abgedeckt |
| Jetzt nicht | Bräune, Sonnenbrand, Wunden, Entzündung, akuter Herpes, Schwangerschaft | Termin verschieben |
| Abklären | Medikamente, Keloide, Vitiligo, Epilepsie, Diabetes, Immunschwäche | Rücksprache, oft angepasste Behandlung |
Wann nicht behandelt wird
Gebräunte Haut und Sonnenbrand
Laser und IPL zielen auf das Pigment Melanin. Gebräunte Haut enthält mehr davon und nimmt dann einen Teil der Energie auf, die eigentlich ins Haar soll. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nennt Verbrennungen, Pigmentstörungen und Narben als mögliche Folgen und rät, sich vor der Behandlung nicht zu bräunen. Das gilt auch für Selbstbräuner. Wie lange Sie warten sollten, steht in Laser und Sonne.
Wunden, Entzündungen, Ekzeme
Offene Stellen, Ekzeme, Schuppenflechte im Schub, Pickel oder entzündete Haarwurzeln in der Behandlungszone werden nicht gelasert. Die Haut muss erst abheilen.
Muttermale und verdächtige Flecken
Das BfS warnt ausdrücklich davor, Muttermale und Leberflecke mit Laser oder IPL zu behandeln, weil das die Erkennung von Hautkrebs erschweren oder verhindern kann. Es empfiehlt eine hautärztliche Untersuchung vor der Behandlung. Mehr dazu in Lasern über Tattoos und Muttermalen.
Schwangerschaft
Es gibt keine Hinweise, dass das Laserlicht dem ungeborenen Kind schadet. Es gibt aber auch keine Studien, die das sicher ausschließen. Dazu kommt, dass die Haut in der Schwangerschaft empfindlicher ist und zu Pigmentflecken neigt. Deshalb pausieren seriöse Anbieter. Ausführlich: Lasern in der Schwangerschaft?
Was vorher abgeklärt werden sollte
Medikamente und Pflanzenmittel
Manche Wirkstoffe machen die Haut lichtempfindlicher. Dazu gehören bestimmte Antibiotika, Entwässerungsmittel, Mittel gegen Herzrhythmusstörungen und Retinoide. Das BfS nennt als Beispiel ausdrücklich Johanniskraut, das viele als Tee oder Kapsel nicht für ein Medikament halten. Die amerikanische Fachgesellschaft der Hautärzte (AAD) rät, im Vorgespräch alle Medikamente zu nennen, auch Isotretinoin und Aspirin. Eine Übersicht finden Sie in Medikamente und Lasern.
Herpes
Wärme kann einen Herpesausbruch auslösen. Wer zu Lippenherpes neigt und das Gesicht lasern lassen will, oder zu Genitalherpes und die Intimzone, sollte das vorher sagen. Während eines akuten Ausbruchs wird die Stelle nicht behandelt.
Keloide und schlechte Wundheilung
Keloide sind wulstige Narben, die über die ursprüngliche Verletzung hinauswachsen. Wer dazu neigt, hat nach einer Verbrennung ein höheres Risiko für bleibende Narben. Auch die AAD nennt Keloide als Punkt für das Vorgespräch. Eine Behandlung ist oft trotzdem möglich, aber mit besonders vorsichtigen Einstellungen.
Vitiligo, Epilepsie, Diabetes, Immunschwäche
Bei diesen Erkrankungen ist Lasern nicht automatisch ausgeschlossen. Bei Vitiligo können Hautreizungen neue helle Flecken auslösen. Bei lichtempfindlicher Epilepsie sind vor allem die Blitze von IPL-Geräten ein Thema. Bei Diabetes mit Durchblutungs- oder Wundheilungsstörungen heilt eine mögliche Verbrennung schlechter. In all diesen Fällen gehört die Entscheidung in ärztliche Hände.
Diese Punkte sollten Sie im Vorgespräch nennen
- Alle Medikamente der letzten Wochen, auch Antibiotika, Salben, Hormonpräparate und pflanzliche Mittel.
- Hauterkrankungen und frühere Reaktionen auf Sonne, Laser oder Peelings.
- Herpes, Keloide oder schlecht heilende Wunden.
- Bräune, Urlaub, Solarium in den letzten vier Wochen oder geplant.
- Schwangerschaft oder Kinderwunsch in den nächsten Monaten.
- Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie, Autoimmunerkrankungen.
Das BfS schreibt, dass Anwenderinnen und Anwender Kontraindikationen wie Hautkrebs oder eine stark erhöhte Lichtempfindlichkeit erkennen können müssen. Seit Ende 2022 ist das Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde. Wenn niemand nachfragt, ist das ein Warnsignal. Was ein seriöses Studio sonst ausmacht, zeigt unsere 12-Punkte-Checkliste.
Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine ärztliche Beratung. Wenn Sie eine chronische Erkrankung haben oder regelmäßig Medikamente nehmen, fragen Sie vor dem ersten Termin Ihre Haus- oder Hautärztin.
Weiterlesen: Ist Laser-Haarentfernung gefährlich? · Ab welchem Alter lasern? · Nebenwirkungen verstehen
Häufige Fragen
Darf man mit Diabetes lasern?
In der Regel ja. Ist der Diabetes gut eingestellt, spricht meist nichts dagegen. Bei Durchblutungsstörungen, Nervenschäden oder schlecht heilender Haut, besonders an den Beinen, sprechen Sie vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Erwähnen Sie den Diabetes in jedem Fall im Vorgespräch.
Kann man mit Herpes lasern?
Nicht während eines akuten Ausbruchs in der Behandlungszone. Wer zu Lippen- oder Genitalherpes neigt, sollte das vorher sagen. Die Hitze kann einen Ausbruch auslösen. Manche Ärztinnen und Ärzte verordnen dann vorbeugend ein Mittel gegen die Viren.
Darf ich nach einer Isotretinoin-Therapie lasern?
Lange galt, dass man nach Isotretinoin sechs bis zwölf Monate warten muss. Ein Expertenkonsens im Fachjournal JAMA Dermatology fand 2017 keine ausreichenden Belege für diesen Aufschub bei der Laser-Haarentfernung. Viele Anbieter warten trotzdem. Besprechen Sie das mit Ihrer Hautärztin oder Ihrem Hautarzt.
Kann man mit Vitiligo lasern?
Die hellen Flecken selbst enthalten kaum Pigment. Dort wachsen oft auch weiße Haare, die der Laser nicht erfasst. Außerdem können bei Vitiligo durch Hautreizungen neue Flecken entstehen. Eine Behandlung sollte nur nach hautärztlicher Rücksprache erfolgen.
Darf man mit Epilepsie lasern?
Sagen Sie es vorher unbedingt. Vor allem die hellen Lichtblitze von IPL-Geräten können bei Menschen mit lichtempfindlicher Epilepsie problematisch sein. Ob und wie behandelt wird, sollte ärztlich entschieden werden.
